Mit einem doch relativ radikalen Ansatz lässt die FPÖ aufhorchen: Die Jetzt-Wieder-Oppositionspartei veröffentlicht einen Maßnahmenkatalog als Bedingung einer zukünftigen blauen Regierungsbeteiligung. Darin enthalten: Der Nachweis des „familiären Reinheitsgrades“ vor Ausstellen eines Österreichischen Reisepasses.
Die Umsetzung dürfte bei Menschenrechtsexperten für Kopfzerbrechen sorgen. Die FPÖ-Spitze steht jedoch geschlossen hinter diesem radikalen Vorstoß. Um neue Staatsbürgerschaften „nur an jene Menschen zu vergeben, die familiär nahe am Österreichischen Genpool sind, schlagen wir einen Bluttest für Vater, Mutter und alle Tanten und Onkeln des Antragsstellenden Subjekts vor.“ so die freiheitliche Partei in einer Aussendung. „Damit soll natürlich niemand diskriminiert werden, oder gewisse niedere Völker oder abstoßende Bevölkerungsschichten abgelehnt werden. Ganz im Gegenteil. Jeder Mensch hat das gleiche Recht auf einen (kostenpflichtigen) Bluttest. Was für das Bierbrauen Recht ist, nämlich das Deutsche Reinheitsgebot, kann doch wohl für eine deutsch-österreichische Staatsbürgerschaft nur Gut sein. Wir sagen: Gezeugt nach dem Reinheitsgebot, dann bist du in unserer Heimat willkommen!“
Kritik an dieser Formulierung und die semantische Nähe zu nationalsozialistischen Forderungen wie dem „Ariernachweis“ sieht die FPÖ-Spitze wiederum kritisch. „Es kann nicht sein, dass visionäre Ideen, die Liebe zur Heimat und zum Österreichischen von linkslinken Linken sofort ins rechte Eck gerückt wird.“ erklärt der ehemalige FP-EU-Mandatar Vilimsky. „Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Wir möchten gleiche Rechte für Alle. In Österreich wurde jedoch für die Österreicher gebaut, von daher gebe ich zu bedenken, dass die Österreichische Staatsbürgerschaft auch nur für jene Menschen gelten sollte, die schon seit Jahrtausenden in den Dörfern in Österreich sesshaft sind, seit tausenden Jahren hier leben, hier arbeiten und hier ihre Verwandtschaft haben – und für sonst niemanden!“.
Ob diese Forderung nach dem Reinheitsgebot auch für bestehende Staatsbürger gelten sollte, betonte Vilimsky mit einem raschen „Nein, natürlich nicht!“.
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