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Streit eskaliert: Österreichische Drogeriekette verbietet jetzt auch das Wasserlassen

Statt den Fehler einzusehen und gemeinsam mit der Belegschaft eine neue Betriebsvereinbarung auszuformulieren, lässt eine österreichweite Drogeriemarktkette den Streit nun endgültig eskalieren – und verbietet nach dem Wassertrinken auch das Wasserlassen (in der Arbeitszeit).

Wie in einer knappen Presseaussendung des Unternehmens verlautbart wird, ist „ab 1.1.2020 das ständige Wasserlassen innerhalb der Arbeitszeit nicht mehr gestattet. Wir als Unternehmen haben Verantwortung gegenüber unseren tollen MitarbeiterInnen. Diese haben wiederum eine Verantwortung gegenüber dem Unternehmen. Ständiges Wassertrinken war und ist ein Grund für die auffallend starke und wiederkehrende Benutzung der betriebsinternen Sanitäranlagen. Nachdem der erste logische Schritt – das Minimieren der Flüssigkeitszufuhr – nicht den gewünschten Erfolg hatte, werden wir nun den zweiten logischen Schritt gehen, und den Besuch und den langanhaltenden Aufenthalt in den Sanitäranlagen zu unterbinden.“ Das Wasserlassen sei ab 2020 daher nur mehr vor oder nach Dienstschluss gestattet. „Selbstverständlich steht es jeder MitarbeiterIn frei, beim Vorgesetzten um Urlaub anzusuchen, sollte der Drang einmal überhand nehmen. Gesetzt der Tatsache, dass es die unternehmerischen Rahmenbedingungen zulassen, wird der/die Vorgesetzte diesen Wunsch schnellstmöglich bearbeiten!“.

Die Belegschaft hat bereits „stillen Widerstand“ gegen diese unsozialen Schritte angekündigt. So wurden Parfumflaschen derselben Drogeriemarktkette bereits vorsorglich entleert, um diese bei Bedarf auf natürlichem Wege wieder zu befüllen, und wieder in die Regale zu schlichten. Kundenproteste werden erwartet, sind jedoch Teil des betriebsrätlichen Abwerkampfes.

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